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Garagenordnung der Kabelwerk Bauträger GmbH (12.2.2010)

GARAGENORDNUNG


Die Garagenordnung ist Bestandteil des Garagenkauf- bzw.Mietvertrages. Sie soll mithelfen, die Benützung der Garage den Nutzerinnen und Nutzern sowie ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern so problemlos und angenehm wie möglich zu gestalten. Wie überall, wo Menschen zusammenleben, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis aber auch die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten die besten Voraussetzungen für ein reibungsloses Miteinander.

Benützungsumfang des Abstellplatzes

  • Der Einstell- beziehungsweise Garagenplatz darf nur zum Abstellen eines einzigen Kraftfahrzeuges benützt werden
  • Es darf nur ein betriebsfähiges Fahrzeug abgestellt werden, das auch ein polizeiliches Kennzeichen trägt
  • Beim Abstellen des Fahr zeuges ist unbedingt die Bodenmarkierung zu beachten
  • Der Abstellplatz darf nicht für andere Zwecke verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben werden
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Benützungshinweise
Die Nutzer/innen sind verpflichtet, sich an die Benützungshinweise für den Abstellplatz, die angebrachten Verkehrs- und Warnzeichen, Hinweistafeln und Bodenmarkierungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung, sowie an die Anordnungen von >kabelwerk< zu halten.

Die Nutzer/innen sind verpflichtet, sich an die Garagenordnung zu halten.

Das bedeutet, es ist nicht erlaubt in der Garage:

  • zu rauchen, Feuer und offenes Licht zu verwenden,
  • Gegenstände abzustellen oder zu lagern,
  • das Fahrzeug in der Garage zu betanken,
  • Reparaturen und Ölwechsel vor zunehmen,
  • den Wagen zu waschen,
  • Akkumulatorenbatterien aufzuladen,
  • Kühlwasser abzulassen,
  • den Motor unnötig laufen zu lassen oder ihn auszuprobieren,
  • zu hupen,
  • ein Fahrzeug einzustellen, dessen Tank oder Vergaser undicht ist,
  • ein schadhaftes Fahrzeug abzustellen, das den Betr ieb der Garage beziehungsweise des Abstellplatzes gefährdet,
  • brennbare oder explosive Stoffe, wie Treibstoffe, Flüssiggasflaschen etc. im abgestellten Fahrzeug aufzubewahren, und
  • ein Fahrzeug mit einem mit Flüssiggas betriebenen Motor zu benützen. 

 

Weiters ist unbedingt zu beachten:

  • Die Garagenplatznut zer/innen werden dringend ersucht, bei der Ein- und Ausfahrt und in der Garage im Schritttempo zu fahren, sowie Tore und Türen leise zu schließen.
  • Vorsicht ist geboten beim Laufenlassen des Motors. Das geräuschvolle oder nicht notwendige Laufenlassen des Motors im Leerlauf ist zu vermeiden.
  • Die optischen und akustischen Warnzeichen sind unter Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen unbedingt zu beachten! Insbesondere ist Verboten wie "Zufahrt beziehungsweise Zutritt verboten" und Aufforderungen wie "Motor abstellen, Garage verlassen" strikt Folge zu leisten.
  • Die Fahrzeugbenützer müssen ihr Fahrzeug nach jedem Abstellen gegen Wegrollen sichern, es ordnungsgemäß abschließen und anschließend die Garage verlassen.
  • Das Betreten des Einstellraumes ist nur den Nutzer/innen gestattet. Fremde Helfer oder Professionisten mitzunehmen und in der Garage beziehungsweise im
  • Bereich der Einstellplätze arbeiten zu lassen, ist nicht zulässig.
  • Die Nutzer/innen dürfen ihre Fahrzeuge nur auf der von ihnen gekauften bzw. gemieteten Fläche und nicht in anderen Bereichen des Parkplatzes wie
  • Fahrstreifen, Aus- und Notausgänge, oder Fußgängerwegen abstellen.
  • Bitte die Garage und ihre Einrichtung unbedingt schonend und sachgemäß behandeln! Die Abstellfläche bitte unbedingt immer rein halten!

 

Die Hausbetreuung >kabelwerk< befindet sich im Gebietszentrum. Wenn diese Sie um etwas ersucht , agieren sie im Gesamtinteresse aller Garagenbenützer. Wir bitten Sie daher, deren Ersuchen unbedingt nachzukommen.

Jeder/Jede Nutzer/in haftet für Schäden, die dur ch die befugte oder unbefugte Inbetriebnahme des zur Abstellung berecht igten Fahrzeuges entstehen und ist verpflichtet, Beschädigungen an Einrichtungen der Garage sofort >kabelwerk< zu melden. >kabelwerk< haftet in keiner Weise für das Verhalten Dritter, auch nicht für Diebstahl, Einbruch, Beschädigung etc. gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt in der Garage aufhalten. Achten Sie daher darauf, in dem Kraftfahrzeug keine Wertgegenstände, Dokumente, Geld, Schlüssel etc. zurückzulassen.

Geltung der Garagenordnung
Behördlichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten, die Garagenordnung oder Ersuchen der Hausverwaltung beziehungsweise der Hausbetreuung oder anderer von
>kabelwerk< beauftragter Personen sind zu befolgen.


 

 

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