Sehr geehrte Hausbewohnerin. sehr geehrter Hausbewohner!
Diese Hausordnung soll mithelfen. das Zusammenleben aller Hausbewohner sowie ihrerMitbewohner so problemlos und angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie überall. wo Menschen zusammen leben. sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. aber auch die Beachtung der jeweiligen Rechte und Pflichten die besten Voraussetzungen für ein reibungsloses Miteinander im Haus. Sie ist also in keiner Weise dazu da, Ihre Rechte einzuschränken.
Benützung der Wohnung:
Die Wohnung ist ausreichend zu lüften. zu beheizen und zu reinigen. Terrassen, Loggien und Balkone sind sauber zu halten und im Winter von Schnee und Eis frei zu machen.
Benützung von allgemeinen Flächen des Hauses:
Die Anbringung von Markisen, Windschutzwänden, Verkleidungen oder Antennen bedarf derschriftlichen Bewilligung der Hausverwaltung. Ebenso sind Veränderungen an den Außenfenstern sowie das Anbringen von Schildern, Reklamezeichen,Anzeigen, Schaukästen etc. am und im Haus nur mit schriftlicher Genehmigung der Hausverwaltung möglich.
Stiegen, Gänge, Höfe, Grünanlagen und sonstige Allgemeinflächen sind im Interesse allerHausbewohner sauber zu halten. Der Verursacher von Verunreinigungen (z.B.: Mitbewohner, Besucher, Tierhaltung) hat jede über die normale Benutzung hinausgehende Verunreinigung selbst zu beseitigen. Beschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Die Benützung von Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr (Eltern haften für ihre Kinder).
Benutzung der Gemeinschaftsräume und -anlagen:
Für die Benützung von Gemeinschaftsräumen und -anlagen (Kinderspielplätze, Hobbyräume, Saunaanlagen, Waschküche und dgl.) werden von der Hausverwaltung diesbezügliche Bestimmungen vorläufig festgesetzt. Diese Bestimmungen können von den Hausbewohnern mehrheitlich abgeändert werden. Dabei ist jedoch auf die Bedürfnisse aller Bewohner Rücksicht zu nehmen.
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Abstellplätzen geparkt werden. Die Höfe und Gärten der Wohnhausanlage dürfen weder mit Kraftfahrzeugen noch mit sonstigen Fahrzeugen (ausgenommen Spezialfahrzeuge von Behinderten sowie übliche Fahrzeuge für Kinder) befahren werden. Das Reinigen und Reparieren der Kraftfahrzeuge sowie das Laufenlassen von Motoren in Höfen und Gärten ist verboten. Diese Regelung berührt sonstige für den Garagenplatz vereinbarte Bestimmungen nicht.
Wasserverbrauch:
Da jede Wasserverschwendung zu vermeiden ist, ist jeder Bewohner verpflichtet, undichte Stellen an den Wasserauslässen (z.B.: WC-Spülung) unverzüglich dichten zu lassen.
Rauchfangkehrerarbeiten:
Die Hausbewohner haben dem Rauchfangkehrer zu den angekündigten Überprüfungs- undKehrterminen den Zugang in die Wohnungen (Kehrstellen und Feueranlagen) zu ermöglichen.
Brandschutz:
Auf Stiegen und Gängen, Dachböden, Zugängen zu Kellerabteilen etc. dürfen keine Möbel, Fahrräder oder sonstige Gegenstände abgestellt werden.
Im Interesse des Brandschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände (wie Packmaterial,Papier- und Zeitungspakete, Matratzen) in der Wohnhausanlage nicht gelagert werden.
Das Hantieren mit offenem Feuer und das Rauchen sind aus Gründen des Brandschutzes, aber auch der Rücksichtnahme auf Nichtraucher, in allen allgemeinen Teilen des Hauses, also auch in Aufzügen, verboten!
Müll und Abfälle:
Hausmüll und sonstige Abfälle gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Das Ablagern von Sperrmüll neben den Behältern ist nicht gestattet. ebenso ist das Füttern von Tieren in der Anlage, insbesondere von Tauben, aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes verboten!
Entrümpelung:
Soweit Gerümpel und dergleichen weggeschafft werden und die Herkunft des Materials nichtfeststellbar ist, wird dies auf Kosten aller Hausbewohner durchgeführt. Falls der Verursacherbekannt ist, erfolgt die Entrümpelung auf dessen Kosten.
Tierhaltung:
Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zur Belästigung anderer Bewohner führt.
Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen!
Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind vom Tierhalter auf eigene Kosten zu beseitigen.
Ruhestörungen:
Jeder Bewohner möchte vor allem in Ruhe leben und wohnen. Daher lautet eine der wichtigsten Regeln für ein reibungsloses Zusammenleben:
Mit Rücksicht auf die anderen Bewohner ist sowohl im Haus wie auch in den angrenzenden
Außenanlagen jeder unnötige Lärm zu vermeiden. Auch in der Wohnung sind Geräusche, die andere Hausbewohner belästigen (Türenzuschlagen, Musizieren oder Radio- bzw. Fernsehempfang mit hoher Lautstärke, Verwendung ungedämpfter Maschinen usw.), zu vermeiden.
An Sonn- und Feiertagen bzw. an Wochentagen nach 22.00 Uhr und vor 6.00 Uhr ist jegliches Lärmen zu unterlassen. Ebenso elementar wie dieses Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner ist aber auch das Bedürfnis unserer Kinder nach Spiel und Bewegung. Spielplätze, Freiflächen und dergleichen, auf denen sie diese Bedürfnisse ausleben können, sind ein wichtiger Bestandteil ihrer Entwicklung. Die von Spielplätzen und anderen Freiflächen ausgehenden Geräusche sind daher nicht als unnötiger Lärm anzusehen.
Geltungsbereich der Hausordnung:
Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Bewohner und deren Mitbewohner bzw. Besucher